Jagdliches Schießen

Halbautomaten: Sonderregelung für Bayern ab 30. Juli 2016

 
Mit Inkrafttreten der Bayrischen Sonderregelung am 30. Juli 2016 ist das jagdliche Führen von halbautomatischen Büchsen und Flinten in Bayern wieder rechtssicher.

Nähere Informationen auf den Seiten des Bayrischen Jagdverbands.

Halbautomaten: Bundesjagdgesetzes tritt am 10. November 2016 in Kraft

Die Änderung des Bundesjagdgesetzes zur Verwendung von halbautomatischen Langwaffen mit wechselbarem Magazin wird am 9. November 2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 10. November 2016 in Kraft. Der neue § 19 Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe c lautet: „Verboten ist, mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind, sowie mit automatischen Waffen auf Wild zu schießen“.

BJV-Kurzwaffennadel

In Zusammenarbei mit unserem Obmann für Waffenhandhabung und Schießwesen, Herrn Matthias Kümmet, und der Schützengesellschaft Kronach
bietet die Kreisgruppe Kronach ihren Mitgliedern ein Übungsschießen
mit der Kurzwaffe an.
Ziel ist der sichere Umgang bzw. Gebrauch von Pistole oder Revolver
und die Verbesserung der Treffergebnisse.

- Voraussetzung ist ein gültiger Jagdschein
- Eigene Waffen und Muntion können mitgebracht werden
- Unkostenbeitrag (inkl. BJV-Übungsheft) 15,-

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Matthias Kümmet, Tel. 09261-3521

BJV-Büchsennadel

Diese kann im Zuge des Anschießens der Jagdwaffen (kurz vor der Bockjagd im April)
erworben werden. Der genaue Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.

Schießkino

Im Frühjahr werden wir eine Fahrt organisieren. Bei Interesse .................??

Weitere Infos

Für weitere Fragen zu Jagdwaffen und dem jadliches Schießen wenden Sie sich bitte an

Herrn Matthias Kümmet

Tel.: 09261 - 3521  -    zu den üblichen Geschäftszeiten