Halbautomaten: Sonderregelung für Bayern ab 30. Juli 2016
Mit Inkrafttreten der Bayrischen Sonderregelung am 30. Juli 2016 ist das jagdliche Führen von halbautomatischen Büchsen und Flinten in Bayern wieder rechtssicher.
Nähere Informationen auf den Seiten des Bayrischen Jagdverbands.