Jagdliches Schießen
Halbautomaten: Sonderregelung für Bayern ab 30. Juli 2016
Mit Inkrafttreten der Bayrischen Sonderregelung am 30. Juli 2016 ist das jagdliche Führen von halbautomatischen Büchsen und Flinten in Bayern wieder rechtssicher.
Nähere Informationen auf den Seiten des Bayrischen Jagdverbands.
Halbautomaten: Bundesjagdgesetzes tritt am 10. November 2016 in Kraft
Die Änderung des Bundesjagdgesetzes zur Verwendung von halbautomatischen Langwaffen mit wechselbarem Magazin wird am 9. November 2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 10. November 2016 in Kraft. Der neue § 19 Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe c lautet: „Verboten ist, mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind, sowie mit automatischen Waffen auf Wild zu schießen“.